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Heimfall

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Begriff aus dem Erbbaurecht. Bei einem Heimfall fällt das im Erbbaurecht übertragene Grundstück an den Grundstückseigentümer zurück, es fällt diesem also "anheim". Gründe für den sog. Heimfall werden immer in der Notarurkunde aufgelistet. Ein triftiger Grund für den Heimfall wäre z.B., wenn ein Erbbaugrundstück für den Bau eines Einfamilienhauses übertragen worden ist, der Bauherr des Hauses daraus aber ein Tierheim macht. Die Gerundstückseigentümer, die das Erbbaugrundstück überlassen, versuchen fast immer, so viele Gründe wie möglich für den Heimfall notariell beglaubigen zu lassen. Ob ein Heimfall gegeben ist, müssen fast immer die Gerichte entscheiden. Tritt der Heimfall ein, steht dem Erbauer des Hauses eine Entschädigung zu.

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Kärcher
 26.05.2012
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