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Hangwasser stellt eine besondere Form des Sickerwassers dar. Das bei Niederschlägen auftretende Schichtenwasser kann sich vor den hangseitigen Gebäudeaußen- und -kellerwänden stauen und unter Umständen hydrostatischen Druck (von außen drückendes Wasser) erzeugen. Ohne Vorhandensein einer Wasserableitung, kann das Wasser in das Mauerwerk eindringen und es schädigen. Beim Vorliegen von Hangwasser sind die einschlägigen Vorschriften der DIN 18195 zu beachten. Insbesondere ist in aller Regel das Anlegen einer Dränung nach DIN 4095, falls möglich, erforderlich.
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