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Haftbrücken dienen zur Haftvermittlung zwischen glatten und/oder schwach saugenden Untergründen (insbesondere Beton) und einem Gipsputz oder gipshaltigen Putz und tragen zur Haftung des Putzes am Untergrund bei. Nur bei Betonflächen, die mit ungehobelten/sägerauen Brettern geschalt wurden und eine ausreichende Saugfähigkeit aufweisen, kann auf eine Haftbrücke verzichtet werden. Haftbrücken bestehen hauptsächlich aus alkalibeständigen Dispersionen und anorganischen Zuschlagsstoffen, wie z.B. Sand, Quarzmehl, Steinmehl u.ä.
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