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Die Honorare für Architekten und Bauingenieure sind in der HOAI geregelt, nämlich der Honorarordnung für Architekten und (Bau)Ingenieure. Der Gesetzgeber schreibt in der HOAI nicht nur vor, für welche Leistungsphasen welche Prozentsätze am Gesamthonorar fällig werden. Er gibt auch fünf "Honorarzonen" vor, wonach das Mindesthonorar durchaus auch erheblich steigen kann, wenn statt eines einfachen Bauwerks ein sehr aufwendiges erstellt werden muss. Das Honorar für Architekten und Bauingenieure ist also nicht frei aushandelbar. Verhandlungsspielraum besteht aber bei der Frage, wie ein Bauwerk hinsichtlich der Honorarzonen einzuordnen ist.
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