TeckentrupBürkle KellerIsoverHailoKärcherdas-baulexikon.de
  Das Baulexikon
  Das Baulexikon
  der Abkürzungen
  Das Holz-ABC
  Das Lexikon der
  Gefahrenstoffe
  Handwerkersuche
  Unsere Partner
  Über unsere Firma
  Katalog Service
  Mediadaten

Das umfangreichste Baulexikon im Internet

A| B| C| D| E| F| G| H| I| J| K| L| M| N| O| P| Q| R| S| SCH| ST| T| U| V| W| X| Y| Z
Suchbegriff:
 

Grundstück

Helfen Sie mit!
» Ergänzungsvorschlag
» Verbesserungsvorschlag

Das Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblattes unter einer besonderen Nummer eingetragen ist. Ein Grundstück kann ein oder mehrere Flurstücke umfassen. Auch ein Gewässer kann ein Grundstück sein. Ein Grundstück, das gemäß den öffentlich-rechtlichen Vorschriften mit Gebäuden bebaut ist oder bebaut werden darf, wird als Baugrundstück bezeichnet. So ein Baugrundstück darf nur bebaut werden, wenn es erschlossen ist. Sinnvoll ist, nur ein voll erschlossenes Grundstück zu kaufen. Wenn das Grundstück voll erschlossen ist, müssen diese Erschließungskosten im Kaufpreis enthalten sein. Anders ist es bei den Kosten der öffentlichen Erschließung. In Neubaugebieten werden Straßen und Grünanlagen oft erst dann angelegt, wenn die Bebauung abgeschlossen ist. Selbst dann kann es noch Jahre dauern, bis der letzte Gebührenbescheid etwa über den Bau von Bürgersteigen beim Bauherrn eintrifft. Die Erschließungskosten muss immer der bezahlen, der zum Zeitpunkt des Beitragsbescheids Eigentümer des Grundstücks war. Besonders reizvoll sind Grundstücke in Hanglage.

© Copyright by pw-Internet Solutions GmbH

 
Kärcher
 26.05.2012
Seitenanfang  |  zurück  |  drucken  |  Impressum / AGB   | © pw-Internet Solutions GmbH