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Grunderwerbsteuer ist beim Kauf eines bebauten oder unbebauten Grundstücks zu entrichten. Sie betrug lange Zeit bundeseinheitlich 3,5 Prozent vom Kaufpreis. In vielen Bundesländern wurde sie jedoch mittlerweile erhöht auf 4,0 Prozent, 4,5 Prozent oder gar 5 Prozent. Wer ein neu zu errichtendes Haus von einem Bauträger erwerben will, sollt prüfen, ob es nicht möglich ist, zunächst das Grundstück zu erwerben und dann anschließend erst bauen zu lassen (kann auch der Bauträger sein). Auf diese Weise ist nur für das Grundstück, nicht aber für das Gebäude Grunderwerbsteuer zu entrichten.
Nicht zu verwechseln ist die Grunderwerbsteuer übrigens mit der Grundsteuer.
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