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Das Grundbuch wird bei den Amtsgerichten geführt und ist das Verzeichnis aller Grundstücke eines Amtsgerichtsbezirks, der in der Regel mehrere Gemeindebezirke oder einzelne Bezirke einer Großstadt umfasst. Der Begriff "Buch" ist missverständlich. Denn für jedes Grundstück (nicht für den jeweiligen Eigentümer) wird ein Grundbuchblatt angelegt. Dieses Blatt ist das Grundbuch. In ihm sind - oft Generationen zurück - alle Eintragungen vermerkt, die das Grundstück betreffen. Auch gelöschte Eintragungen bleiben sichtbar, sie werden rot unterstrichen, was bedeutet, dass die entsprechenden Eintragungen nicht mehr rechtsgültig sind. Das Grundbuch ist in ein Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen gegliedert.
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