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Die Grenztiefe ist ein Begriff aus dem Grundbau und spielt bei der Setzungsberechnung eine Rolle. Boden, der sich unterhalb der Grenztiefe befindet, muss bei der Setzungsberechnung nicht berücksichtigt werden. Der Grund liegt darin, dass Spannungen infolge Bauwerkslast mit zunehmender Tiefe abnehmen. Unterhalb der Grenztiefe ist ihre Einwirkung auf die Gesamtsetzung unbedeutend. Die Dicke der zusammendrückbaren Schicht kann also im Regelfall begrenzt werden.
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