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Bei der Grenzregelung geht es um die Neuordnung von Besitzverhältnissen an einem oder mehreren Grundstücken. Während es bei der Umlegung um ganze Baugebiete geht, betrifft die Grenzregelung meist nur zwei benachbarte Grundstücke. Die Grenzregelung ist also so etwas wie die "kleine Schwester" der Umlegung. Durch Austausch von Teilen des Grundstücks wird bei der Grenzregelung z.B. eine bessere Bebaubarkeit ermöglicht. Auch können durch die Grenzregelung baurechtswidrige Zustände beseitigt oder Splittergrundstücke einem Grundstück zugefügt werden.
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