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Als Grenzabstand wird der Abstand verstanden, der bei Neubauten zum Nachbarn eingehalten werden muss. Dabei handelt es sich um freistehende Gebäude und natürlich nicht um Reihenhäuser oder Doppelhäuser. Welche Mindest-Grenzabstände eingehalten werden müssen, ist in den jeweiligen Landesbauordnungen festgelegt. Der Grenzabstand beträgt in der Regel mindestens 3 Meter, muss aber für jedes einzelne Bauvorhaben gesondert berechnet werden, da der im Einzelfall gültige Grenzabstand auch von der Größe und der Anzahl der Stockwerke des geplanten Neubaus abhängig ist.
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