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Unter dem Gießverfahren wird zum einen ein Verfahren der Bauwerksabdichtung und zum anderen ein Verfahren zum Einbringen von Ortschaum verstanden.
Beim Verfahren der Bauwerksabdichtung werden die Bitumenbahnen in die ausgegossene Klebemasse eingerollt. Hierzu sind ungefüllte Klebemassen zu verwenden. Auf waagerechten und schwach geneigten Flächen ist die Klebemasse aus einem Gießgefäß so auf den Untergrund vor die aufgerollte Bitumenbahn zu gießen, dass sie beim Ausrollen satt in die Klebemasse eingebettet wird. Auf senkrechten und stark geneigten Flächen ist die Klebemasse in den Zwickel zwischen Untergrund und angedrückter Bahnenrolle zu gießen. Beim Ausrollen der Bitumenbahn muss der Bahnenrolle in ganzer Breite ein Klebemassewulst vorlaufen und die Klebemasse muss an den Rändern der Bitumenbahn austreten. Die ausgetretene Klebemasse ist sofort flächig zu verteilen.
Beim Verfahren zum Einbringen von Ortschaum wird ein flüssiges Reaktionsgemisch über Schlauchleitungen aus einem Mischkopf in für die Dämmung vorgesehene Hohlräume (z.B. bei Wänden, Decken, Schächten, Schlitzen oder Kanälen) eingegossen, wo es nach kurzer Zeit aufschäumt und erhärtet.
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