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Gewässerhaftpflichtversicherung

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Eine Gewässerhaftpflichtversicherung tritt grundsächlich dann ein, wenn Gewässer verschmutzt worden sind. Dies hat in der Regel hohe Umweltschäden zur Folge. Zu einem Schaden kann es zum Beispiel kommen, wenn der Heizöltank ein Leck hat. Ist man Inhaber eines Heizöltanks, so ist man zunächst einmal für dessen Wartung und Instandhaltung verantwortlich. Versichern lassen können sich durch eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung dabei sowohl natürliche, als auch juristische Personen. Nach den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes haftet ein Inhaber eines Heizöltanks in einem Schadensfall dann in unbegrenzter Höhe nach der so genannten Gefährdungshaftung, was bedeutet, dass der Tankinhaber - auch ohne dass es sein eigenes Verschulden war - für Schäden einstehen. Eine Gewässerschadenhaftpflicht-versicherung kann in einem derartigen Fall vor dem unkalkulierbaren finanziellen Risiko schützen. Der Versicherungsumfang umfasst bei einer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung sowohl Personenschäden (zum Beispiel durch die Bezahlung von Heilbehandlungskosten und von Schmerzensgeld), sowie Sachschäden (zum Beispiel durch die Bezahlung der Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten für einen Heizöltank), wie auch Vermögensschäden (zum Beispiel Verdienstausfall, oder Nutzungs- oder Gewinnausfall). Versicherungsschutz wird dabei in der Regel immer im Rahmen einer so genannten Einheits-Versicherungssumme (egal, ob Personen-, Sach- oder Vermögensschäden) gewährt. Mitversichert in einer Gewässerschaden-haftpflichtversicherung sind dabei Personen, die durch Arbeitsvertrag für die Verwaltung, die Reinigung, oder die Beleuchtung oder der sonstigen Betreuung verantwortlich sind.

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Kärcher
 26.05.2012
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