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Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt an, wieviel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Hat das Grundstück beispielsweise eine Fläche von 500 m² und die GFZ beträgt 0,5 darf das Gebäude, verteilt auf alle Geschosse, höchstens eine Fläche von 250 m² haben.
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