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Generalübernehmer

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Im Baugeschäft ist Generalübernehmer, wer die Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens ganz (oder teilweise) in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, aber auf dem Grundstück des Bauherrn organisiert. Er selbst erbringt keine Bauleistungen, sondern schaltet hierfür ausschließlich Subunternehmer ein. Darin unterscheidet sich der Generalübernehmer vom Generalunternehmer. Der Auftraggeber hat bei Beauftragung eines Generalübernehmers den Vorteil, dass er die gesamte Ausführung nur über einen Bauvertrag beauftragt hat. Der Bauherr ist somit nicht für die Koordination der verschiedenen Baugewerke verantwortlich. Zudem können insbesondere Kosten und Termine fest vereinbart werden.

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Kärcher
 26.05.2012
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