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Gemeinschaftseigentum ist ein Begriff, der im Zusammenhang mit dem Wohneigentumsgesetzt in Gebrauch ist. Mit Gemeinschaftseigentum müssen sich alle Bewohner einer Eigentumswohnung in z.B. einem Mehrfamilienhaus beschäftigen. Alle Eigentümer einer Eigentumswohnung gehört beispielsweise ein Teil des Grundstück - man spricht in diesem Fall von Gemeinschaftseigentum. Hierzu gehören neben dem Grundstück auch Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. So zum Beispiel Wände, Fenster, Dach, Treppen, Fahrstühle, Strom-, Wasser- und Gasleitungen und Außenanlagen. Damit im Falle einer Sanierung genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, wird eine Instandhaltungsrücklage gebildet. Verwaltet und in Schuss gehalten wird das Gemeinschaftseigentum von allen Wohnungseigentümern gemeinsam. In der Regel wird ein Verwalter zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bestellt.
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