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Gefälle

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Ein Gefälle ist sowohl im Hoch-, als auch im Tiefbau zwingend erforderlich, damit das Regenwasser vom Gebäude oder von Straßen und Wegen abfließen kann. Bei Gebäuden in Hanglage muss man sich keine Gedanken darüber machen. Bei Gebäuden in der Ebene muss ein Gefälle mindestens 1 % (also 1 cm pro laufendem Meter) betragen, damit das Wasser abfließen kann. Ein Gefälle von 3 % ist in Regionen notwendig, in denen es stark regnet oder sich nach Schneefällen viel Tauwasser bildet. Beim sogenannten Gefälledach beträgt die Dachneigung mindestens 2 %.

Auch Abwasserrohre müssen ein leichtes Gefälle aufweisen, damit das Abwasser ablaufen kann. Wer glaubt: "Je mehr Gefälle, desto besser" irrt. Wasser fließt schneller als das ein oder andere, was durch die Rohre muss. Das Wasser soll aber auch die festen Bestandteile des Abwassers mitführen. Das Mindestgefälle von Leitungen im Freien (sowohl Schmutzwasser als auch Regen- und Mischwasser) beträgt 1/DN, wobei DN die Nennweite (Innendurchmesser) eines Rohrs bezeichnet, z.B. DN 200 ist ein Rohr mit einem Durchmesser von 200 mm. Bei einem DN 200 beträgt das Mindestgefälle des Rohrs 0,5%. Bei innen verlegten Leitungen ist es nicht so einheitlich. Hier beträgt das Mindestgefälle für Rohre bis DN 100 bei Schmutzwasser und Mischwasser 1:50 und bei Regenwasser 1:100. Zwischen DN 100 und DN 200 beträgt das Mindestgefälle bei Schmutzwasser und Mischwasser 1:66,7 und bei Regenwasser 1:100. Ab DN 200 ist das Mindestgefälle für alle Abwasserarten mit 1:DN/2 angegeben.

Bei Dachrinnen beträgt das durch entsprechendes Abbiegen der Rinnenhalter erzeugte Rinnengefälle mindestens 1 mm/m.

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Kärcher
 26.05.2012
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