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Gebäudehöhe

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Als Gebäudehöhe wird die Höhe eines Gebäudes vom gewachsenen Boden bis zur Traufhöhe oder Firsthöhe definiert. Oberer Bezugspunkt der Traufhöhe ist der äußere Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut. Bei der Firsthöhe ist der obere Bezugspunkt der äußere Schnittpunkt der beiden Dachschenkel. Als unterer Bezugspunkt wird in der Regel die Erdgeschossfußbodenhöhe oder die von der Bauaufsichtsbehörde festgelegte Geländeoberfläche gewählt. Im Bebauungsplan ist die Gebäudehöhe fast immer vorgeschrieben. So soll sichergestellt werden, dass die Gebäude einer Straße oder eines ganzen Gebiets ein einheitliches Bild bieten. Um die geforderte Gebäudehöhe nicht zu überschreiten, kann gegebenfalls die Geschosshöhe reduziert werden. Hier ist allerdings zu beachten, dass in Aufenthaltsräumen die Geschosshöhe ein Mindestmaß nicht unterschreiten darf. Wird erst nach dem Bau gemerkt, dass das Gebäude zu hoch ausgefallen ist, kann der Bauherr beim Bauamt einen Antrag auf Befreiung stellen. Der hat in der Regel allerdings nur Aussicht auf Erfolg, wenn die Höhenüberschreitung nur gering ist.

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Kärcher
 26.05.2012
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