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Die Gebäudeeinmessung dient der Erfassung des endgültigen Grundrisses eines neu errichteten Gebäudes. Die gesammelten Werte wie Lage, Größe, Nutzungsart und charakteristische topographische Eigenschaften werden dann dem Liegenschaftskataster zugeführt, damit dieses auf dem neuesten Stand ist. Eine Gebäudeeinmessung wird von der Katasterbehörde eingefordert, dazu wird dem Bauherrn eine gewisse Frist gewährt, innerhalb derer die Messung durchgeführt werden muss. Nach Ablauf dieser Frist kann die Behörde die Gebäudeeinmessung auf Kosten des Eigentümers veranlassen. Die Gebäudeeinmessung wird entweder von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder von einer behördlichen Vermessungsstelle durchgeführt.
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