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Der Gasströmungswächter hat die Aufgabe, bei erhöhtem Gasdurchsatz - hervorgerufen etwa durch Manipulation - selbsttätig die Gasversorgung zu unterbrechen.
Er wird auf Grundlage des zuvor zu ermittelnden Gasdurchsatzs, dem maximal zu erwartenden Gasvolumenstrom dimensioniert und ausgewählt. Er bleibt bei Betrieb der Anlagen mit Gasmengen bis zu diesem vorgegebenen Nenndurchfluss (Nennwärmebelastung) stabil offen. Wird eine in Betrieb befindliche Gasleitung in Strömungsrichtung hinter dem Gasströmungswächter geöffnet - etwa durch unbefugtes Herausdrehen eines Stopfens - liegt die hier ausströmende Gasmenge oberhalb des maximal zu erwartenden Gasvolumenstrom. Die sich hierdurch einstellende Druckdifferenz sorgt dafür, dass der Verschlussteller gegen den Dichtsitz gedrückt und somit einen weiteren Gasaustritt in den geöffneten Leitungsteil verhindert wird.
Der Gasströmungswächter wird im Hausanschluss vor dem Gaszähler und zu Beginn eines jeden Leitungsabschnittes eingebaut. Sind mehrere Gaszähler vorhanden, ist jeweils ein Gasströmungswächter vor jedem Zähler einzubauen. Er ist für Neuanlagen sowie bei Änderungen an Altanlagen Pflicht, es sei denn, der notwendige Aufwand bei Änderungen an Altanlagen ist unangemessen hoch.
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