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In Gasleitungen wird das Gas von der Hauptsperrvorrichtung zum Zähler und zu den verschiedenen Verbrauchern (z.B. der Gasheizung) geführt. Früher waren Gas-Innenleitungen aus Metall, wie z.B. Stahl, Kupfer oder Edelstahl. Heute sind aber auch Kunsstoffrohre für die Gasinstallation innerhalb von Gebäuden zugelassen. In privaten Haushalten haben Gasleitungen meist Abmessungen zwischen einem halben und zwei Zoll. Zur Versorgung von Stadtteilen oder Gemeinden kommen aber auch unterirdische Leitungen mit bis zu einigen Dezimetern lichter Weite zum Einsatz. Im Haus dürfen Gasleitungen nicht an anderen Leitungen befestigt werden. Auch dürfen sie nicht als Träger für Lasten dienen. Die Verlegung in Lüftungs-, Aufzugs- oder Schornsteinschächten ist nicht gestattet. Sie können unter Putz oder frei vor der Wand angeordnet werden. Auch das Verlegen der Leitungen in belüfteteten Hohlräumen wie einer abgehängten Decke ist gestattet.
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