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Freianlage

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Für Architekten und Bauingenieure sind Freianlagen planerisch gestaltete Freiflächen und Freiräume sowie entsprechend gestaltete Anlagen in Verbindung mit Bauwerken. Als Freianlage werden dementsprechend dann die Vegetationsflächen mit den in ihnen liegenden Verkehrsflächen wie Plätze oder Gehwege bezeichnet. Ein Raumplaner sollte erhaltenswerte Vegetation immer mit in seine Planungen mit einbeziehen. Die Planung von Freianlagen muss neben den ökologischen Aspekten auch soziale, wirtschaftliche und ästhetische Aspekte berücksichtigen. Die Planung von Freianlagen liegt häufig im Bereich des Landschaftsarchitekten. Die Abrechnung erfolgt über die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

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Kärcher
 26.05.2012
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