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Fluchttür

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Bei einer Fluchttür handelt es sich um eine Tür, die im Falle eines Brandes oder anderen Notfalls einen Rettungsweg darstellt. Fluchttüren sind in der Regel mit einer Antipanikfunktion ausgestattet, die es ermöglicht, die Tür immer von innen zu öffnen. Fluchttüren sind immer ein Notausgang und es muss sichergestellt sein, dass sie ihrer Funktion jederzeit nachkommen können. Fluchttüren müssen als solche gekennzeichnet sein und dürfen nicht erst durch Dritte geöffnet werden können. Was eine Gefahr darstellt, ist bei jedem subjektiv anders, so dass man nicht sagen kann, dass die Tür nur im Brandfall, bei Rauch oder Wasser öffnen soll.

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Kärcher
 26.05.2012
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