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Flachgründung

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Unter Flachgründung wird im Allgemeinen die Flächengründung eines Bauwerks in einer oberflächennahen Bodenschicht verstanden. Liegt die Gründung in tieferen Bodenschichten, spricht man von einer Tiefgründung. Bei Flachgründungen unterscheidet man Fundamentplatte, Einzelfundamente (Punktfundamente) unter Einzelstützen und Streifenfundamente. Hergestellt werden diese Fundamente aus Beton, der in den meisten Fällen bewehrt wird. Bei der Bemessung des Fundaments ist sicherzustellen, dass das Fundament durch die Auflast nicht zerstört wird. Zusätzlich muss der Baugrund unter dem Fundament die Last tragen können(Ermittlung des Sohldruckes). Übersteigt der Sohldruck die Tragfähigkeit des Bodens (abhängig von der Bodenart), muss die Aufstandsfläche des Fundamentes vergrößert oder ein Bodenaustausch vorgenommen werden. Ebenfalls zu beachten sind Setzungen, die abhängig von der Bodenart erst nach einiger Zeit abgeschlossen sind und daher unzumutbare Schäden am Bauwerk hervorrufen können. Die Gründung ist anhand eines statischen Nachweises zu überprüfen.

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Kärcher
 26.05.2012
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