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Fahrbare Gerüst- konstruktion, die dazu dient, in einer bestimmten Höhe an einer
Fläche zu arbeiten (streichen, verkleiden etc.). Fahrgerüste entsprechen in der Regel DIN 4422 und sind entsprechend ihrer Bezeichnung als fahrbares Gerüst für Montage- und Wartungsarbeiten einsetzbar. Alternativ dazu werden für die stationäre Montage an Gebäuden Fassadengerüste aus Stahl oder Aluminium eingesetzt, die nicht verfahren werden können. Fahrgerüste sind im Innenbereich bis zu einer Arbeitshöhe von 13 Meter zugelassen. Handelsüblich sind Gerüstlängen von 1,90, 2,50 und ca. 3,00 Meter. Die Breiten werden wahlweise mit 0,80 und ca. 1,50 Meter angeboten.
Fahrgerüste dürfen nur auf ebenen Flächen eingesetzt werden. Gegen das Wegrollen werden sie durch Radbremsen oder Spindeln gesichert. Beim Verschieben darf sich niemand auf dem Gerüst befinden.
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