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Erschließungsanlagen sind öffentliche Straßen, Wege, Plätze, Parkflächen und Grünanlagen, die zur Erschließung des Baugebietes erforderlich sind, sowie Anlagen zum Schutz des Baugebietes gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.
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