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Wer ein Erbbaugrundstück kauft, erwirbt dieses nur für einen bestimmten Zeitraum - meistens 99 Jahre. Der Inhaber eines Erbbaurechts hat fast dieselben Rechte wie der Grundstückseigentümer, allerdings darf er Baumaßnahmen auf dem Grundstück nur vornehmen, wie vorher vertraglich vor dem Notar vereinbart. Erbbaugrundstücke werden in das sog. Erbbaugrundbuch eingetragen.
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