Wagner GroupKestingCentrotec CompositesACO SelbstbauUltramentTreppenmeister
  Das Baulexikon
  Das Baulexikon
  der Abkürzungen
  Das Holz-ABC
  Das Lexikon der
  Gefahrenstoffe
  Handwerkersuche
  Unsere Partner
  Über unsere Firma
  Katalog Service
  Mediadaten

Das umfangreichste Baulexikon im Internet

A| B| C| D| E| F| G| H| I| J| K| L| M| N| O| P| Q| R| S| SCH| ST| T| U| V| W| X| Y| Z
Suchbegriff:
 

Entwurfsplanung

Fachbeiträge lesen:
» Gesetzestext der HOAI
» Was leistet der Architekt? Was ist unter Leistungsphasen zu verstehen? Wie errechnet sich das Honorar des Architekten?

Helfen Sie mit!
» Ergänzungsvorschlag
» Verbesserungsvorschlag

Die Entwurfsplanung ist ein Begriff aus der Architektensprache. Sie ist die dritte Leistungsphase, der in der HOAI geregelten Arbeit eines Architekten. Wird die Vorplanung vom Bauherrn bestätigt, erfolgt die Entwurfsplanung nach denselben Kriterien, die schon der Vorplanung zugrunde lagen. Bis zum vollständigen Entwurf integriert der Architekt die Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter und führt wiederum Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit. Die zeichnerische Darstellung im Maßstab M 1:100 wird gegenüber der Vorplanung deutlich konkreter. In der Objektbeschreibung werden Aussagen zum Entwurf, der Konstruktion, den Materialien, Farbkonzept und dem Betrieb des geplanten Bauwerks gemacht, sofern diese Informationen nicht aus den Zeichnungen hervorgehen. Der Genauigkeitsgrad der Durcharbeitung des Entwurfs führt zu einer detaillierten Kostenberechnung nach DIN 276. 11 % der Gebühren nach HOAI werden für die Entwurfsplanung fällig.

© Copyright by pw-Internet Solutions GmbH

 
Kärcher
 25.05.2012
Seitenanfang  |  zurück  |  drucken  |  Impressum / AGB   | © pw-Internet Solutions GmbH