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Bei der Einfachverglasung weist der Flügel nur eine Scheibe auf. Die Wärmedämmung solcher Fenster ist gering, weshalb Einfachverglasungen bei Neubauten nicht mehr verwendet werden, bzw. hierzu nicht mehr zugelassen sind. Hier schreibt die Energieeinsparverordnung bereits die Verwendung von Mehrfachgläsern vor.
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