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In der Regel sind Gebäude an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen. Es ist aber auch eine Eigenwasserversorgung ist möglich. Damit ist meist eine Versorgung aus eigenem Brunnen gemeint. Generell ist jede Bohrung, die das Grundwasser berührt oder beeinflusst, anzeigepflichtig. Deshalb ist eine Erlaubnis der örtlichen Unteren Wasserbehörden nötig. Die Behörde kann genau sagen, in welcher Tiefe Grundwasser ansteht, welche Qualität es hat und wozu es verwendet werden kann. Soll der Brunnen auch zur Trinkwassernutzung verwendet werden, muss selbstverständlich einiges mehr in Richtung auf Wasserqualität und -hygiene beachtet werden. Zum Beispiel muss das Gesundheitsamt oder ein privates Institut vorher die Qualität des Wassers prüfen. Auch während des Betriebs des Brunnens muss das Wasser einmal im Jahr überprüft werden.
Einfacher ist eine Genehmigung für einen Brunnen zur Eigenwasserversorgung zu erlangen, der ausschließlich für Brauchwasserzwecke angelegt werden soll. Dieses Wasser kann dann für die Toilettenspülung, die Waschmaschine oder insbesondere die Gartenbewässerung verwendet werden. Auf jeden Fall müssen jedoch die Installationen der Brunnenanlage getrennt von denen der öffentlichen Wasserversorgung verlaufen, um eine mögliche Verunreinigung des Leitungswassernetzes zu verhindern.
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