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Eigentumswohnung

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Eine Eigentumswohnung ist die kostengünstige Variante, um zu eigenen vier Wänden zu kommen. In der Regel sind Eigentumswohnungen Bestandteil größerer Wohnanlagen, jedoch kann auch ein Zweifamilienhaus oder ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung eine Eigentumswohnanlage sein. Die Beleihbarkeit, die steuerliche Abschreibung und die öffentliche Förderung entspricht in etwa dem beim Bau eines Eigenheims. Allerdings regelt ein besonderes Gesetz über das Wohnungseigentum, welche Rechte und Pflichten der einzelne Wohnungseigentümer hat. Eigentumswohnungen erfreuen sich in Städten mit teuren Grundstücken großer Beliebtheit. Je mehr Eigentumswohnungen eine Wohnanlage hat, je geringer sind die Grundstückskosten für den Wohnungskäufer. Der Käufer wird mit dem Kauf seiner Wohnung automatisch Miteigentümer am Grundstück und an allen Gemeinschaftseinrichtungen wie z.B. der Zentralheizung. An einem Kellerraum oder an einem Garagenplatz erwirbt der Eigentümer der Wohnung ein sogenanntes Teileigentum, das im Grundbuch vermerkt wird. Die Eigentümer sind verpflichtet, eine Eigentümergemeinschaft zu bilden, die nicht nur das Miteinander der einzelnen Parteien regelt, sondern auch einen Verwalter bestimmt. Dieser hat für die Instandhaltung des Hauses, für die Erledigung von Reparaturen, für die Versicherungen des Hauses und für die Reinigung und Wartung der Gemeinschaftsanlagen zu sorgen. Die gas- und wasserführenden Leitungen, die in die Wände und Decken einer Wohnung eingebaut sind, fallen ebenso in das Gemeinschaftseigentum, wie etwa ein Laubengang zu den einzelnen Wohnungen. Ereignet sich ein Wasserschaden aufgrund eines undichten Rohrnetzes oder muss der Plattenbelag des Laubengangs erneuert werden, muss dieses aus den Rücklagen bezahlt werden, die die Eigentümer zu bilden haben. Sind diese aufgebraucht, muss von den Eigentümern nachgeschossen werden.

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Kärcher
 25.05.2012
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