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Direkteinleiter leiten das Abwasser mit Zustimmung der Behörden nicht in eine Kanalisation, sondern direkt in ein Gewässer ein. Direkteinleiter sind meist Gewerbe- und Industriebetriebe, bei denen große Abwassermengen anfallen. Für eine Direkteinleitung des Abwassers ist eine wasserrechtliche Erlaubnis nach dem Wasserhaushaltsgesetz erforderlich. Das direkte Einleiten von Abwässern mit gefährlichen Inhaltsstoffen bedarf einer Einzelgenehmigung der zuständigen Wasserbehörde. In der Regel werden aber solche Direkteinleitungen nicht genehmigt. Direkteinleiter dürfen das anfallende Abwasser natürlich nicht ungereinigt in ein Gewässer leiten. Das Abwasser darf bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten. Gegebenenfalls muss der Betrieb das Abwasser vorbehandeln, bevor er es ins Gewässer leiten darf.
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