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In Deutschland werden die anerkannten Kulturdenkmale in Denkmallisten aufgeführt. Allerdings stehen nicht unbedingt alle Kulturdenkmale in der Denkmalliste: Dies ist abhängig vom jeweiligen Bundesland und seinem Denkmalschutzgesetz (DSchG). So werden bewegliche Denkmale zum Beispiel in manchen Bundesländern nur eingetragen, wenn es einen historisch begründeten Ortsbezug gibt.
Da der Denkmalschutz in Deutschland unter die Kulturhoheit der Bundesländer fällt, gibt es für jedes Bundesland ein eigenes Denkmalschutzgesetz. Die genauen Regelungen zum Führen der Denkmalliste sind Teil des Denkmalschutzgesetzes und somit von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
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