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Darlehen

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Das Darlehen ist ein Rechtsgeschäft (§ 607 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) zwischen Gläubiger und Darlehensschuldner, mit dem eine bestimmte Geldsumme oder andere vertretbare Sachen (Darlehensbetrag) gegen ein Entgelt (Zins) zur Verfügung gestellt wird und zwischen den Vertragsparteien eine Rückzahlungsverpflichtung zu einem bestimmten Termin vereinbart wird. Soweit die Definition. Im privaten Baubereich wird wohl kaum ein Haus ohne Darlehen finanziert. Dabei gibt es die verschiedensten Varianten von Baudarlehen. Die Banken sind sehr erfinderisch, aber auch flexibel, was die Gestaltung und die Eigenheiten verschiedener Darlehenvereinbarungen angeht. Da jeder Bauherr andere Anforderungen an seine Finanzierung stellt, gibt es keine Vertragsgestaltung, die nur schlecht wäre. Manche Angebote basieren leider mehr auf den Eigeninteressen der Banken und Finanzierungsvermittlern als dies dem Kreditnehmer nutzen würde. Verschiedenen Darlehensvarianten sind z.B. Annuitätendarlehen, Forward-Darlehen, Bauspardarlehen, Hypothekendarlehen oder Festdarlehen. Jede Darlehens-Variante hat seine Vor- und Nachteile und hängt oft auch mit den persönlichen Vorlieben und Verhältnissen der Bauherren zusammen.

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Kärcher
 25.05.2012
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