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Der Dachvorsprung oder auch Dachüberstand ist laut Definition der Teil der Dachfläche, der über die Schnittlinie Außenwand-Dachfläche (ggf. inklusive Dachrinne) hinausragt. Er dient dazu, ungünstige Witterungseinflüsse wie Schlagregen auf die Fassade zu vermindern. Bei Holzhäusern oder mit Holz verkleideten Fassaden ist der Dachvorsprung mit einem möglichst weit "auskragenden" Dach wichtiger Bestandteil des konstruktiven Holzschutzes. Außerdem spenden Dachvorsprünge Schatten, mildern also das Aufheizen der Haushülle bei sommerlichen Hitzeperioden. Dachvorsprünge mit einer Auskragung von maximal 1,50 m werden bei der Bemessung der Abstandsflächen nicht berücksichtigt, wenn sie gleichzeitig mindestens 2 m von Nachbargrenzen entfernt sind. Mit den gleichen Abmessungen können sie auch auf der nicht überbaubaren Grundstücksfläche, d.h. außerhalb der Baugrenzen und Baulinien, zugelassen werden. Was möglich ist, ist in der Regel bereits im Bebauungsplan festgelegt. Der Übergang vom Dachvorsprung eines Steildachs hin zu einem Schleppdach ist fließend, aber auch nur dann möglich, wenn dies der Bebauungsplan vorsieht.
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