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Dachfanggerüste sind bei Dacharbeiten vorgeschrieben, wenn die Traufhöhe mehr als 3,00 m über dem Gelände liegt. Nach den Unfallverhütungsvorschriften darf der Belag des Dachfanggerüstes nicht mehr als 1,50 m unterhalb der Traufkante liegen. Diese Gerüstart wird hauptsächlich im Wohnungbau eingesezt. Dachfanggerüste werden als Schutz- und Fangerüste werden für Arbeiten im Bereich der Dachtraufe und des Daches eingesetzt (z.B. Zimmermanns-, Dachrinnen- und Dachdeckungsarbeiten).
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