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Dachbelichtung

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Die Frage nach der ausreichenden Dachbelichtung stellt sich immer dann, wenn das Geschoß unter einem Steildach zu einem Wohnraum umgebaut werden soll. Bei freistehenden Häusern kann als Tageslichtquelle ein großes Giebelfenster ausreichen, wobei je nach Bundesland eine Fensterlichtfläche von mindestens 10 % der Grundfläche (oder mehr) gefordert wird. In jedem Fall können die Auflagen aus den Baugesetzen erfüllt werden, wenn Dachwohnfenster oder sogar Dachbalkone oder Dachloggien eingebaut werden. Bei Flachdächern müssen, sofern unter dem Dach Wohn- oder Büroräume angelegt werden, zu Belichtungszwecken Lichtkuppeln oder sog. Glaspyramiden eingebaut werden, falls die Wandfenster keine ausreichende Lichtausbeute zulassen.

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Kärcher
 09.02.2012
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