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Dachausbau

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Als Dachausbau wird der Ausbau eines Dachgeschosses (meistens) für Wohnzwecke bezeichnet. Grundsätzlich gilt: Wer ein Dach ausbaut, muss die entsprechenden baurechtlichen Bestimmungen einhalten. Das sind im Wesentlichen die Vorschriften des Bundesbaugesetzes und die der jeweiligen Landesbauordnung. So ist beispielsweise sicherzustellen, dass die Bausubstanz einen Ausbau überhaupt zulässt. Außerdem sind die jeweiligen Vorgaben für die Wärmedämmung sowie für den Schall- und Brandschutz einzuhalten. Auch wenn häufig der Dachgeschoss-Ausbau für Besitzer von Einfamilienhäusern nicht genehmigungspflichtig ist, sollte immer das zuständige Bauamt oder ein Architekt bzw. Planer zu Rate gezogen werden. Für die Raumplanung ist zunächst die Dachform von großer Bedeutung. Hohe und steile Dächer wie zum Beispiel Satteldächer bieten die besten Voraussetzungen für einen Ausbau. Die meisten Landesbauordnungen verlangen, dass die Hälfte der Grundfläche über eine Raumhöhe von mindestens 2,40 Metern verfügt. Möglichst frühzeitig sollte man sich auch über den Zugang zum Dachgeschoss Gedanken machen. Während einläufige Treppen den direktesten Weg nach oben bieten, stellen Spindeltreppen eine besonders Platz sparende Lösung dar. Bei der Planung der Heizung sowie der Wasser- und Stromanschlüsse ist fachmännischer Rat empfehlenswert. So sollte ein Installateur im Vorfeld prüfen, ob der Anschluss an die Ver- und Entsorgungsleitungen des Hauses gewährleistet ist. Ein entscheidender Faktor für hohe Wohnqualität im ausgebauten Dachgeschoss ist die Tageslichtplanung. Hier erweisen sich Dachwohnfenster als ideale Lösung.

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Kärcher
 08.02.2012
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