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Dachaufbauten sind beispielsweise Gauben oder Laternengeschosse. Sie erweitern den nutzbaren Raum im Dachbereich und dienen der Belüftung und Belichtung. Durch die Gliederung des Daches tragen Dachaufbauten wesentlich zur Gestaltung des Daches bei. Sie sind bei nachträglicher Ausführung grundsätzlich genehmigungspflichtig. Ursprünglich war die Dachfläche kaum unterbrochen, da Dachaufbauten stets eine mögliche Schadensquelle waren. Dachaufbauten sollen sparsam verwendet werden und sich in ihren Proportionen der Dachfläche und dem Gebäude unterordnen.
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