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Die Bundesimmisionsschutzverordnung (BImSchV) regelt die Überwachung der Heizkessel durch den Schornsteinfeger. Die auch als Kleinfeuerungsverordnung bezeichnete Verordnung gibt die maximalen Grenzwerte des Abgasverlustes für die jeweiligen Kesselgrößen vor.
So darf ab diesem Datum ein Heizkessel mit einer Leistung bis 25 Kilowatt höchstens elf Prozent der eingesetzten Energie über den Schornstein an die Umgebung abgeben. Bei einem Kessel bis 50 Kilowatt Leistung sind es zehn Prozent und bei einem Kessel mit einer Leistung von mehr als 50 Kilowatt sogar nur neun Prozent.
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