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Das Bundesberggesetz (BBergG) regelt alle Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Abbau von Bodenschätzen - und zwar sowohl den Tagebau als auch den Abbau unter Tage betreffend. Zu den Bodenschätzen zählen z.B. Lava aus der Eifel aber auch Ton vom Niederrhein oder Schiefer, Granit, Solnhofer Platten usw. Ohne behördliche Zustimmung dürfen derartige Bodenschätze nicht abgebaut werden. Ist die Genemhigung aufgrund eines (sehr komplizierten) Antragsverfahrens erteilt, wird der Betreiber nach demselben Gesetz auch verpflichtet, ausgeräumte Gruben und Steinbrüche einer Rekultivierung zu unterziehen.
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