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Brandschutz

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Vorkehrungen zur Brandverhütung, aber auch die Sicherung der Fluchtwege und Notausgänge, sowie die Schaffung von Vorkehrungen für einen erfolgreichen Feuerwehreinsatz (beispielsweise Zufahrten freihalten). Der vorbeugende Brandschutz für Baumaßnahmen betrifft das Brandverhalten von Baustoffen, die in Feuerwiderstandsklassen festgelegt sind sowie das Brandverhalten von Bauteilen. Ein weiterer Gesichtspunkt ist auch die Verhinderung eines Übertritts von Feuer von einem Raum zum anderen durch geeignete Abschottung von Maueröffnungen, durch die Kabel und Rohre geführt werden. Der Brandschutz ist baugesetzlich geregelt; für öffentliche Gebäude und Gewerbebetriebe sind besonders strenge Auflagen zu erfüllen, wobei auch berufsgenossenschaftliche Vorschriften zu beachten sind.

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Kärcher
 24.05.2012
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