LeuchtenzentraleWestfaliaMcTexMarleyWOLFRenopan
  Das Baulexikon
  Das Baulexikon
  der Abkürzungen
  Das Holz-ABC
  Das Lexikon der
  Gefahrenstoffe
  Handwerkersuche
  Unsere Partner
  Über unsere Firma
  Katalog Service
  Mediadaten

Das umfangreichste Baulexikon im Internet

A| B| C| D| E| F| G| H| I| J| K| L| M| N| O| P| Q| R| S| SCH| ST| T| U| V| W| X| Y| Z
Suchbegriff:
 

Bodenrichtwertkarte

Fachbeiträge lesen:
» Bodenrichtwerte - sinnvoll oder nicht mehr zeitgemäß?
» Das Baugesetzbuch, hier interessant der § 196
» Die Wertermittlungs- verordnung
» Sachverständiger im Baubereich

Helfen Sie mit!
» Ergänzungsvorschlag
» Verbesserungsvorschlag

Nach dem Baugesetzbuch sind Gemeinden und Städte verpflichtet, jährlich mindestens die Bodenrichtwerte für bebautes und unbebautes Land zu ermitteln, wobei bei baureifem Land die Richtwerte zu unterscheiden sind nach Wohnbauflächen, gemischten Bauflächen und gewerblichen Bauflächen. Für andere Flächen, zum Beispiel Bauerwartungsland, können ebenfalls Bodenrichtwerte erhoben werden. Die Bodenrichtwerte werden ermittelt von einem gesetzlich eigens definierten Gutachterausschuss anhand der Preise, die die "beurkundende Stelle" (also der Notar) anhand einer Kaufvertragsabschrift weiterleiten muss. Die Bodenrichtwerte werden von den Kataster- und Liegenschaftsämtern in sog. Bodenrichtwertkarten eingetragen. Die Abgabe dieser Karten mit farbig unterschiedlich gekennzeichten Bezirken und Ortsteilen ist gebührenpflichtig. In der Regel verlangen die Katasterämter dafür Preise ab 120 €.

© Copyright by pw-Internet Solutions GmbH

 
Kärcher
 24.05.2012
Seitenanfang  |  zurück  |  drucken  |  Impressum / AGB   | © pw-Internet Solutions GmbH