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Bodenaushub

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Beim Bodenaushub handelt es sich um den Teil der Erde, der beim Aushub einer Baugrube anfällt. Da ein Großteil des Bodenaushub nach Beendigung der Baumaßnahme nicht mehr benötigt wird, muss er entsorgt werden. Sauberer Bodenaushub darf uneingeschränkt für andere Zwecke verwendet oder auch bei der örtlichen Deponie abgegeben werden. Bereits bei schwach belastetetem Bodenaushub gibt es bei der Verwertung bestimmte Einschränkungen. Die Verwertungsmöglichkeit hängt vom Gehalt an Schadstoffen, den Nutzungen und den Einbaubedingungen ab. Verschiedene Gesetze und Regelungen beschäftigen sich mit dem Bodenaushub: Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, die Technische Richtlinie Boden der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall, das Bundesbodenschutzgesetz und die Bundesbodenschutzverordnung.

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Kärcher
 24.05.2012
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