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Als Blitzschutz bezeichnet man Maßnahmen zum gefahrlosen Auffangen und Ableiten des Blitzstroms in die Erde (äußerer Blitzschutz) sowie gegen die Auswirkungen elektromagnetischer Blitzimpulse auf elektrische und elektronische Systeme in baulichen Anlagen (innerer Blitzschutz). Der Blitzschutz dient somit primär der Schadensverhütung, der Erhaltung der Funktionsfähigkeit der elektrischen und elektronischen Systeme sowie dem Schutz von Personen und Nutztieren gegen gefährliche elektrische
bei direkten und indirekten Blitzeinschlägen.
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