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Holzschutzmittel mit spezieller Wirksamkeit gegen Bläuepilze. Dabei werden zwei große Klassen unterschieden. Zu der einen Klasse zählen Präparate zum temporären Schutz von Rund- und Schnittholz. Die andere Klasse beinhaltet Grundieranstrichmittel zur Verhinderung von Bläuebefall in verarbeitetem Holz. Rohe bläuegefährdete Hölzer im Außenbereich sowie bei Innen- und Außenseiten von Fenstern und Außentüren müssen mit einem Bläueschutzmittel vorbehandelt werden. Dies gilt sowohl für die Erstbeschichtung als auch für die Renovierung - und zwar nur für das rohe Holz. Eine Gefährdung durch Bläuepilze besteht für die einheimischen Holzarten Lärche, Tanne, Kiefer und Fichte. Bläueschutzmittel werden durch Tauchen, Streichen, Fluten oder Rollen aufgebracht. Ist ein Holz erst einmal mit Bläuepilzen befallen, dann ist es bereits zu spät, da vorhandener Befall nicht reduziert werden kann. Bläueschutzmittel müssen daher rechtzeitig eingesetzt werden.
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