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Diese Kosten haben nichts mit "Bewirtungskosten" zu tun, vielmehr handelt es sich um die Kosten, die im Zusammenhang mit der "Bewirtschaftung" einer Immobilie anfallen. Dazu gehören Abschreibungen, Betriebskosten, Instandhaltungskosten usw. Die Ermittlung u.a. dieser Kosten wird in der Wertermittlungsverordnung (WertV) festgeschrieben.
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