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Bewegungsflächen sind beim barrierefreien Bauen ein ganz wichtiges Thema. Bewegungsflächen bezeichnen den freien Raum, der zu Verfügung stehen muss und der frei von Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen zu halten ist. Körperlich eingeschränkte Menschen - insbesondere wenn sie im Rollstuhl sitzen - brauchen mehr Platz als nicht eingeschränkte Personen, um sich selbständig bewegen zu können. Die DIN 18022 sowie 18024 und 18025 regeln, wie groß die Flächen im Bad oder bei Rampen, Türen und Aufzügen sein müssen. Die Mindestabmessungen der Dusche betragen z.B. 120 mal 120 Zentimeter, bei Rollstuhlfahrern muss die Bewegungsfläche 150 mal 150 Zentimeter groß sein. Und auf einer Seite des WC müssen laut DIN 95 Zentimeter, auf der anderen Seiten mindestens 30 Zentimeter freie Fläche vorhanden sein.
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