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Die Bauvorlagen reicht der Architekt im Bauantrag ein, um für seinen Auftraggeber die Baugenehmigung zu erhalten. Ihr Inhalt ist jeweils in den Landesbauordnungen festgelegt. Zu den Bauvorlagen des normalen Bauantrag zählen in der Regel:
- Baubeschreibung,
- Bauzeichnung / Baupläne im Massstab 1:100 (Ansichten, Schnitte, Grundrisse),
- Lageplan mit Abstandsflächennachweis,
- Berechnung der Statik,
- Nachweise über Wärme-, Brand- und Schallschutz,
- Entwässerungsplan,
- Freiflächenplan mit Anordnung des Kfz-Stellplatzes.
Zu den Bauvorlagen für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren bzw. das Freistellungsverfahren zählen in der Regel nur planungsrechtliche und brandschutztechnische Bauvorlagen. Allerdings sind auch bei den Bauvorlagen beim vereinfachten Genehmigungsverfahren z.B. in Nordrhein-Westfalen immer noch 15 verschiedene Posten zu beachten.
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