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Baustopp

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Die Bauaufsichtbehörde oder das Gericht können einen Baustopp, das heißt die Einstellung aller Bauarbeiten an einem Neu- und Umbau, verfügen. Der Baustopp kann auch mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden, wenn die Anordnung bestandskräftig und unanfechtbar ist. Ein Baustopp kann beispielsweise dann verhängt werden, wenn das Gebäude zu dicht an eine Nachbargrenze, zu breit oder zu hoch gebaut wird und somit die Randbedingungen eines rechtskräftigen Bebauungsplans oder der Baugenehmigung nicht eingehalten werden. Ein Baustopp kann aber auch verfügt werden, wenn mit den Bauarbeiten bereits vor Erteilung einer Baugenehmigung begonnen wurde oder die Standsicherheit der Baumaßnahme gefährdet ist und damit eine große Gefährdung der am Bau Beteiligten von einer Baumaßnahme ausgeht.

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Kärcher
 24.05.2012
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