Vorwerk TeppichZapf GaragenHailoGuttaAlma KüchenIWO
  Das Baulexikon
  Das Baulexikon
  der Abkürzungen
  Das Holz-ABC
  Das Lexikon der
  Gefahrenstoffe
  Handwerkersuche
  Unsere Partner
  Über unsere Firma
  Katalog Service
  Mediadaten

Das umfangreichste Baulexikon im Internet

A| B| C| D| E| F| G| H| I| J| K| L| M| N| O| P| Q| R| S| SCH| ST| T| U| V| W| X| Y| Z
Suchbegriff:
 

Baustellenverordnung

Fachbeiträge lesen:
» Baugesetzbuch Gesetzestext
» Baunutzungsverordnung
» Die Landesbauordnungen der Länder

Helfen Sie mit!
» Ergänzungsvorschlag
» Verbesserungsvorschlag

Aufgrund der Baustellenverordnung (BaustellV), die seit 1.7.1998 anzuwenden ist, muss der Bauherr bei Planung und Ausführung eines Bauvorhabens Maßnahmen treffen und die Arbeit auf der Baustelle so gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Damit trifft den Bauherrn erstmals eine Mitverantwortung für die Arbeitssicherheit auf der Baustelle! Die Verantwortung der Unternehmer für die Arbeitssicherheit ihrer Beschäftigten wird davon nicht berührt! Aufgaben des Bauherrn: Der Bauherr kann die Leistungen nach BaustellV selbst übernehmen oder er beauftragt einen Dritten, z.B. einen Architekten, diese Leistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.

© Copyright by pw-Internet Solutions GmbH

 
Kärcher
 24.05.2012
Seitenanfang  |  zurück  |  drucken  |  Impressum / AGB   | © pw-Internet Solutions GmbH